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Aktuelles
Mietverträge gelten weiter (05.08.2011)
Mietverträge ändern sich nicht, wenn das Haus verkauft wird.
Der neue Eigentümer tritt in die Rechtsposition des alten Eigentümers ein, erklärt der Mieterverein. Ein neuer Mietvertrag müsse daher nicht abgeschlossen werden, und auch Änderungen seien überflüssig.
Nach Sanierung mehr lüften (27.05.2011)
In sanierten, energieeffizienten Gebäuden bildet sich leichter Schimmel. Nach der Sanierung ist die Gebäudehülle nahezu abgedichtet und die Bewohner müssen auf einmal ihr Lüftungsverhalten umstellen, sonst droht Schimmelbildung. Es wird geraten, regelmäßig mehrmals täglich stossweise zu lüften.
Wasserdruck prüfen (13.05.2011)
Das Rohrsystem von Heizungsanlagen muss vollständig gefüllt sein, um richtig zu funktionieren. Sonst wird nicht genug Wärme in die Wohnräume geleitet, wie die Stiftung Warentest erläutert. Zu Beginn und zu Ende der Heizperiode sollte man deshalb den Wasserdruck in der Heizanlage überprüfen. Entspricht der Wasserdruck nicht mehr den Vorgaben des Herstellers, sollte unbedingt Wasser aufgefüllt werden.
KfW - Mittel für Sanierer (21.01.2011)
Immobilieneigentümer bekommen bei der energetischen Modernisierung bald wieder öffentliche Fördermittel für Einzelmaßnahmen. Vom 1. März an stellt die KfW-Bankengruppe dafür wieder Gelder bereit, teilt die Eigentümerschutz - Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland mit. Die KfW hatte den Angaben zufolge zum 31. August 2010 die Förderung von Einzelmaßnahmen eingestellt. Vor allem private Eigentümer planten die energetische Modernisierung allerdings oft nicht in einem Schritt, sondern nach und nach, erklärt der Verband.
Temperatur leicht senken (21.01.2011)
Mieter können viel Energie sparen, auch wenn sie die Raumtemperatur nur leicht senken. Jedes Grad weniger Temperatur bedeutet eine Enegieeinsparung von sechs Prozent. Während des Winters ist eine Raumtemperatur von 20 - 22 Grad Celsius ausreichend. Heizkörper sollten in regelmäßig benutzten Räumen nie ganz abgedreht werden.
Urteil zu Betriebskosten (14.01.2011)
Eine Betriebskostenabrechnung darf auch nachträglich zum Nachteil des Mieters geändert werden. Demnach hat ein Vermieter zwölf Monate Zeit, eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung zu korrigieren. Eine bereits erteilte Gutschrift darf dann zurückgebucht werden.
Heizung nie ganz abdrehen (17.12.2010)
Hausbesitzer und Mieter sollten auch bei schwankenden Temperaturen alle Räume immer ausreichend beheizen. Platzt z.B. ein Wasserleitungsrohr, weil es zu kalt war, könne die Gebäudeversicherung die Leistungen kürzen, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Heizung sollte auch in ungenutzten Zimmern nie vollständig zugedreht werden. Für Verbraucher, die ein paar Euro Heizkosten sparen wollten, könne ein Leitungswasserschaden teuer werden.
Auch bei Kälte öfter lüften (19.11.2010)
Lüften ist auch bei Regenwetter und Kälte wichtig. Im Winter sollte die Wohnung morgens und abends gezielt gelüftet werden, am besten durch weit geöffnete Fenster in jedem Zimmer.
Dabei gilt: Je kälter die Außsentemperaturen, desto kürzer der Lüftvorgang. Fünf Minuten Stoßlüften reichen bei frostigen Temperaturen aus. So kann Schimmelbildung in der Wohnung verhindert werden. Gekippte Fenster allein sorgen dagegen nicht für den nötigen Luftaustausch.
Immobilienpreise meist stabil (25.10.2010)
Die Mieten und Kaufpreise für Wohnimmobilien sind in der Metropolregion im laufenden Jahr überwiegend stabil geblieben. Das geht aus den aktuellen Marktdaten hervor, die der Immobilienverband Deutschland (IVD) gestern in Mannheim vorstellte. Demnach sind die Mieten lediglich in Mannheim und Heidelberg im Schnitt leicht gestiegen. Die Kaufpreise für Häuser und Eigentumswohnungen sind laut IVD dagegen fast unverändert geblieben.
Ein Staffelmietvertrag kann Ihnen Vorteile, aber auch Nachteile bringen. (09.10.2010)
Mit einer Staffelmiete können Sie bereits im Mietvertrag zukünftige Mieterhöhungen verbindlich festlegen. Sie sparen sich durch den Staffelmietvertrag also oft den konfliktträchtigen Weg einer Mieterhöhung anhand von Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten. Allerdings birgt eine Staffelmietvereinbarung auch Risiken. Denn auch Sie als Vermieter sind an einen Staffelmietvertrag natürlich rechtlich gebunden. Mieterhöhungen in größerem Umfang sind also auf lange Sicht ausgeschlossen.
Einfacher Mietspiegel reicht aus (31.08.2010)
Bei frei finanzierten Wohnungen kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen.

1.)
Die neue Miete muss bei Zugang des Erhöhungsschreiben seit einem Jahr unverändert sein.

2.)
Die neue Miete darf die üblichen Entgelte nicht übersteigen, die in der Gemeinde oder in vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart worden sind.

3.)
Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen (sog. Kappungsgrenze).

Dem Vermieter stehen vier Begründungsmöglichkeiten offen:
Er kann auf einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel Bezug nehmen, aus der Auskunft einer Mietdatenbank verweisen, dem Erhöhungsschreiben ein Gutachten eines Sachverständigen beifügen oder drei vergleichbare Wohnungen am Ort nennen, für die die Miete ebenso hoch ist.
(29.08.2010)
Neue Schornsteinfeger-Regeln

Für Schornsteinfegerarbeiten gelten seit kurzer Zeit neue gesetzliche Regeln. Zum 1. Januar 2010 ist erstmals eine bundesweit einheitliche Kehr- und Überprüfungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt unter anderem, bei welchen Heizanlagen in welchen Zeitabständen Kehr- oder Überprüfungsarbeiten stattfinden müssen. Weitere Regelungen dazu enthält die Erste Bundes­immissionsschutzverordnung (1. BImschV), deren Neufassung am 22.3.2010 in Kraft getreten ist. Die Vorschriften enthalten vielfältige Regelungen zu Art und Zeitabstand der durchzuführenden Arbeiten, abhängig von Art und Alter der Heizung sowie dem verwendeten Brennstoff. Die Sicherheit bestimmter hochmoderner Gasheizungen muss nur noch alle zwei bis drei Jahre geprüft werden. Die neue Kehr- und Überprüfungsverordnung gibt jetzt bundeseinheitliche Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten vor. Die neue 1. BImschV bezieht auch kleinere Heizanlagen ab vier Kilowatt in ihre Regelungen ein.